Rechnungen360

Rechnung für Handwerk

Rechnungen für Handwerk mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG — als E-Rechnung (ZUGFeRD) kostenlos erstellen, ohne Anmeldung.

Rechnungen in Handwerk: Was ist branchentypisch?

Für Betriebe, die Material und Arbeitszeit auf der Baustelle oder beim Kunden liefern.

In Handwerk sind typische Einheiten Stk, h, m. Der Generator von Rechnungen360 schlägt diese Einheiten automatisch vor, sobald Sie Handwerk als Branche auswählen.

Pflichtangaben auf der Rechnung für Handwerk

Unabhängig von der Branche gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Anschriften, USt-IdNr. oder Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag. In Handwerkkommt hinzu, dass Positionen oft verschiedene Steuersätze haben — Rechnungen360unterstützt gemischte Sätze auf einer Rechnung.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu denRechnungs-Pflichtangaben.

E-Rechnung für Handwerk

Ab 2027/2028 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen können. Rechnungen360 erzeugt jede Rechnung automatisch im ZUGFeRD-Format — das PDF enthält maschinenlesbare XML-Daten nach EN 16931. So sind Sie vorbereitet, ohne ein separates Buchhaltungspaket anschaffen zu müssen.

Mehr zur gesetzlichen Timeline: E-Rechnung-Pflicht 2025–2028.

Praxistipps für Rechnungen in Handwerk

  • Arbeitszeit lässt sich als eigene Position in Stunden ausweisen, getrennt vom Materialverbrauch.
  • Bei Baustellenlieferungen hilft eine genaue Ortsangabe (Bauabschnitt, Etage) im Empfängerfeld.
  • Restmengen oder Nachlieferungen sollten auf die ursprüngliche Lieferschein-Nummer verweisen.
  • Prüfen Sie vor dem Versand: Ist die USt-IdNr. oder Steuernummer korrekt? Stimmt der Steuersatz für jede Position?

Rechnung für Handwerk erstellen

Starten Sie mit branchengerechten Vorschlägen — als E-Rechnung (ZUGFeRD) in unter einer Minute, kostenlos und ohne Anmeldung.

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