Rechnungen360

Rechnungen online schreiben — E-Rechnung inklusive, ohne Buchhaltungspaket

Kostenlos, ohne Anmeldung — Ihre Rechnung als E-Rechnung (ZUGFeRD) mit maschinenlesbaren Daten, fertig in unter einer Minute.

Eckdaten
InfoOhne Branchenauswahl schlägt der Generator gängige, allgemeine Einheiten vor.Eine Lieferschein-Nummer ist zwar nicht überall Pflicht, erleichtert aber jede Rückfrage.
Absender
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Pflichtangaben Rechnung (Deutschland): vollständige Anschriften beider Parteien, USt-IdNr./Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag, Netto- und Bruttobetrag.

Empfänger
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Pflichtangaben Rechnung (Deutschland): vollständige Anschriften beider Parteien, USt-IdNr./Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag, Netto- und Bruttobetrag.

Positionen
Steuer & Zahlung
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E-Rechnung (ZUGFeRD) — maschinenlesbar, B2B-konform

Rechnungs-Pflichtangaben in Deutschland und Österreich — was muss auf jede Rechnung?

Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG enthält: vollständige Anschriften beider Parteien, USt-IdNr. oder Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag, Netto- und Bruttobetrag. Vollständiger Ratgeber →

Pflichtangaben (AT & DE)

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers

    Die vollständige Firmenbezeichnung und Anschrift des leistenden Unternehmens müssen auf jeder Rechnung stehen (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG).

  • USt-IdNr. oder Steuernummer des Rechnungsstellers

    Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-Identifikationsnummer muss angegeben werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG).

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers

    Name und Anschrift des Empfängers müssen so eindeutig sein, dass keine Verwechslung möglich ist.

  • Ausstellungsdatum der Rechnung

    Das Datum der Rechnungsstellung — nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum.

  • Fortlaufende Rechnungsnummer

    Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer zur eindeutigen Identifizierung (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG).

  • Art und Umfang der Leistung je Position

    Jede Position muss Menge, Einheit und eine handelsübliche Bezeichnung der Leistung oder Ware enthalten.

  • Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung

    Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, sofern er vom Rechnungsdatum abweicht. Fehlt er, gilt das Rechnungsdatum als Leistungsdatum.

  • Netto-Einzelpreis je Position

    Für jede Position ist der Netto-Einzelpreis (Entgelt) anzugeben — Grundlage für die Umsatzsteuer-Berechnung.

  • Anwendbarer Umsatzsteuersatz je Position

    Der jeweilige Steuersatz (z. B. 19 %, 7 %, 0 % bei Befreiung) muss pro Position ersichtlich sein. Verschiedene Steuersätze auf einer Rechnung erfordern getrennte Ausweisung.

  • Nettobetrag, USt-Betrag und Bruttobetrag

    Die Rechnung muss das Entgelt (Netto), den darauf entfallenden Steuerbetrag und den Gesamtbetrag (Brutto) separat ausweisen.

Optional, aber empfohlen

  • Hinweis bei Kleinunternehmerregelung

    Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, muss dies auf der Rechnung kenntlich machen (§ 19 UStG DE / § 6 Abs. 1 Z 27 UStG AT).

  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers (B2B)

    Bei innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften sollte die USt-IdNr. des Empfängers angegeben werden.

  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung

    Zahlungsziel, Skonto-Hinweise und IBAN erleichtern dem Empfänger die rechtzeitige Bezahlung.

Häufige Fragen

Ist Rechnungen360 wirklich kostenlos?
Ja. Der Schnellmodus erzeugt professionelle E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen, mit maschinenlesbaren XML-Daten. Ein kostenloser Basis-Account bietet zusätzlich Speicherung, automatische Nummerierung und Kundenverwaltung. Wer unbegrenzt Rechnungen erstellen und das „Erstellt mit …"-Branding entfernen möchte, findet das im Pro-Abo ab 9 €/Monat.
Was ist eine E-Rechnung (ZUGFeRD)?
Eine E-Rechnung nach ZUGFeRD-Standard (auch Factur-X) ist ein normales PDF, das zusätzlich maschinenlesbare XML-Daten nach der europäischen Norm EN 16931 enthält. Der Empfänger kann die Rechnung ganz normal öffnen und lesen — und seine Buchhaltungssoftware kann die Daten automatisch importieren. Rechnungen360 erzeugt dieses Format in allen Tarifen, auch ohne Anmeldung.
Muss ich E-Rechnungen ausstellen?
In Deutschland ist der Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich seit 2025 Pflicht. Die Pflicht zur Ausstellung folgt stufenweise 2027/2028. In Österreich gelten vergleichbare Anforderungen. Mit Rechnungen360 sind Sie auf der sicheren Seite — jede Rechnung enthält automatisch die maschinenlesbaren Daten. Mehr zur E-Rechnung-Pflicht.
Kann ich als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?
Ja. Aktivieren Sie den Kleinunternehmer-Schalter im Generator — alle Steuersätze werden automatisch auf 0 % gesetzt und der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis (§ 19 UStG bzw. Kleinunternehmerregelung AT) erscheint auf der Rechnung. Mehr dazu in unserem Kleinunternehmer-Ratgeber.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Im Schnellmodus verlassen Ihre Daten den Browser nicht — alles bleibt lokal auf Ihrem Gerät. Wenn Sie ein Konto nutzen, werden Ihre Daten auf einem Server in Deutschland (Hetzner) gespeichert, ausschließlich innerhalb der EU.
Übernimmt Rechnungen360 die Haftung für meine Rechnungen?
Nein. Rechnungen360 ist ein Werkzeug zur Erstellung von Rechnungen — für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Dokumente sind ausschließlich Sie verantwortlich. Unsere Pflichtangaben-Übersicht hilft Ihnen, nichts Wesentliches zu vergessen, ersetzt aber keine Steuerberatung.