Rechnungen360

Rechnung für Großhandel

Rechnungen für Großhandel mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG — als E-Rechnung (ZUGFeRD) kostenlos erstellen, ohne Anmeldung.

Rechnungen in Großhandel: Was ist branchentypisch?

Für Lieferungen größerer Stückzahlen oder Gebinde an Wiederverkäufer.

In Großhandel sind typische Einheiten Palette, Karton, kg. Der Generator von Rechnungen360 schlägt diese Einheiten automatisch vor, sobald Sie Großhandel als Branche auswählen.

Pflichtangaben auf der Rechnung für Großhandel

Unabhängig von der Branche gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Anschriften, USt-IdNr. oder Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag. In Großhandelkommt hinzu, dass Positionen oft verschiedene Steuersätze haben — Rechnungen360unterstützt gemischte Sätze auf einer Rechnung.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu denRechnungs-Pflichtangaben.

E-Rechnung für Großhandel

Ab 2027/2028 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen können. Rechnungen360 erzeugt jede Rechnung automatisch im ZUGFeRD-Format — das PDF enthält maschinenlesbare XML-Daten nach EN 16931. So sind Sie vorbereitet, ohne ein separates Buchhaltungspaket anschaffen zu müssen.

Mehr zur gesetzlichen Timeline: E-Rechnung-Pflicht 2025–2028.

Praxistipps für Rechnungen in Großhandel

  • Bei Gebinden (Palette, Karton) lohnt sich die Angabe der Stückzahl pro Gebinde in der Bezeichnung.
  • Mindestbestellmengen und Chargennummern gehören eher in die Anmerkungen als in die Positionszeile.
  • Mehrere Teillieferungen zu einer Bestellung sollten dieselbe Referenznummer im Anmerkungsfeld tragen.
  • Prüfen Sie vor dem Versand: Ist die USt-IdNr. oder Steuernummer korrekt? Stimmt der Steuersatz für jede Position?

Rechnung für Großhandel erstellen

Starten Sie mit branchengerechten Vorschlägen — als E-Rechnung (ZUGFeRD) in unter einer Minute, kostenlos und ohne Anmeldung.

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