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Kleinunternehmer-Rechnung: §19 UStG, Pflichthinweis & Vorlage

Wer als Kleinunternehmer tätig ist, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis — muss aber trotzdem alle anderen Pflichtangaben enthalten und einen gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf der Rechnung vermerken. Fehlt dieser Hinweis oder wird fälschlich USt ausgewiesen, drohen Nachforderungen. Dieser Ratgeber erklärt die Kleinunternehmerregelung für Rechnungen in Deutschland und Österreich — als Orientierung, nicht als Steuerberatung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

In Deutschland regelt § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung: Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 25.000 € (ab 2025) bzw. bis 100.000 € im Vorjahr können auf den Umsatzsteuerausweis verzichten. Sie stellen dann Rechnungen ohne USt aus — der Nettobetrag entspricht dem Bruttobetrag.

In Österreich gilt eine vergleichbare Regelung (Kleinunternehmerregelung nach UStG). Die Umsatzgrenzen und Formulierungen unterscheiden sich — prüfen Sie für Ihren Fall die aktuellen Werte beim Finanzamt.

Wichtig: Kleinunternehmer sind von der USt-Befreiung betroffen, nicht von den übrigen Rechnungspflichten. Anschriften, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Beträge gehören weiterhin auf jede Rechnung.

Pflichthinweis auf der Rechnung (DE vs. AT)

Wer keine Umsatzsteuer ausweist, muss dies auf der Rechnung kenntlich machen. Typische Formulierungen:

Deutschland (§ 19 UStG)

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." oder „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."

Österreich (Kleinunternehmerregelung)

„Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG." — die exakte Formulierung kann je nach Beratung leicht variieren.

In Rechnungen360 aktivieren Sie den Kleinunternehmer-Schalter im Generator: Steuersätze werden auf 0 % gesetzt, der passende Hinweistext erscheint automatisch auf der Rechnung.

Häufige Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen

  • USt fälschlich ausweisen: Wer Kleinunternehmer ist, darf keine Umsatzsteuer berechnen — auch nicht „zur Sicherheit".
  • Pflichthinweis vergessen: Ohne Hinweis ist die Rechnung fehlerhaft; der Empfänger kann sie ablehnen.
  • Umsatzgrenze überschreiten: Bleibt der Jahresumsatz dauerhaft über der Grenze, entfällt die Kleinunternehmerregelung — Rechnungen müssen dann mit USt ausgestellt werden.
  • Pflichtangaben weglassen: Auch ohne USt gelten alle übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Siehe Rechnungs-Pflichtangaben.
  • E-Rechnung ignorieren: Kleinunternehmer sind von der E-Rechnung-Pflicht nicht ausgenommen. Mehr: E-Rechnung-Pflicht.

Kleinunternehmer-Rechnung mit Rechnungen360 erstellen

Im Generator von Rechnungen360 schalten Sie „Kleinunternehmer" ein — alle Positionen erhalten 0 % USt, der gesetzliche Hinweis wird automatisch ergänzt, und die Rechnung wird als E-Rechnung (ZUGFeRD) exportiert. Keine Word-Vorlage suchen, keine Formulierung googeln — ein Schalter, fertig.

Ihre Absenderdaten bleiben im Browser gespeichert. Beim nächsten Besuch sind sie wieder da — ohne Konto, ohne Anmeldung.

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