Rechnungen360

Rechnung für Onlinehandel

Rechnungen für Onlinehandel mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG — als E-Rechnung (ZUGFeRD) kostenlos erstellen, ohne Anmeldung.

Rechnungen in Onlinehandel: Was ist branchentypisch?

Für Versandhändler, die Paketsendungen an Endkunden beilegen.

In Onlinehandel sind typische Einheiten Stk, Set, Paket. Der Generator von Rechnungen360 schlägt diese Einheiten automatisch vor, sobald Sie Onlinehandel als Branche auswählen.

Pflichtangaben auf der Rechnung für Onlinehandel

Unabhängig von der Branche gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Anschriften, USt-IdNr. oder Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag. In Onlinehandelkommt hinzu, dass Positionen oft verschiedene Steuersätze haben — Rechnungen360unterstützt gemischte Sätze auf einer Rechnung.

Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu denRechnungs-Pflichtangaben.

E-Rechnung für Onlinehandel

Ab 2027/2028 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen können. Rechnungen360 erzeugt jede Rechnung automatisch im ZUGFeRD-Format — das PDF enthält maschinenlesbare XML-Daten nach EN 16931. So sind Sie vorbereitet, ohne ein separates Buchhaltungspaket anschaffen zu müssen.

Mehr zur gesetzlichen Timeline: E-Rechnung-Pflicht 2025–2028.

Praxistipps für Rechnungen in Onlinehandel

  • Ein kurzer Retouren-Hinweis in den Anmerkungen spart dem Kunden den Blick auf die Website.
  • Artikelvarianten (Größe, Farbe) direkt in der Bezeichnung vermeiden Rückfragen beim Empfänger.
  • Trackingnummern gehören ins Anmerkungsfeld, nicht in eine eigene Position.
  • Prüfen Sie vor dem Versand: Ist die USt-IdNr. oder Steuernummer korrekt? Stimmt der Steuersatz für jede Position?

Rechnung für Onlinehandel erstellen

Starten Sie mit branchengerechten Vorschlägen — als E-Rechnung (ZUGFeRD) in unter einer Minute, kostenlos und ohne Anmeldung.

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