Rechnung für Landwirtschaft
Rechnungen für Landwirtschaft mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG — als E-Rechnung (ZUGFeRD) kostenlos erstellen, ohne Anmeldung.
Rechnungen in Landwirtschaft: Was ist branchentypisch?
Für Direktvermarkter und landwirtschaftliche Betriebe, die Erzeugnisse liefern.
In Landwirtschaft sind typische Einheiten kg, t, Sack. Der Generator von Rechnungen360 schlägt diese Einheiten automatisch vor, sobald Sie Landwirtschaft als Branche auswählen.
Pflichtangaben auf der Rechnung für Landwirtschaft
Unabhängig von der Branche gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Anschriften, USt-IdNr. oder Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Menge und Einzelpreis, Steuersatz und -betrag. In Landwirtschaftkommt hinzu, dass Positionen oft verschiedene Steuersätze haben — Rechnungen360unterstützt gemischte Sätze auf einer Rechnung.
Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber zu denRechnungs-Pflichtangaben.
E-Rechnung für Landwirtschaft
Ab 2027/2028 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen können. Rechnungen360 erzeugt jede Rechnung automatisch im ZUGFeRD-Format — das PDF enthält maschinenlesbare XML-Daten nach EN 16931. So sind Sie vorbereitet, ohne ein separates Buchhaltungspaket anschaffen zu müssen.
Mehr zur gesetzlichen Timeline: E-Rechnung-Pflicht 2025–2028.
Praxistipps für Rechnungen in Landwirtschaft
- Bei verderblicher Ware hilft eine Erntedatum- oder Chargenangabe in den Anmerkungen.
- Saisonale Schwankungen bei Mengen lassen sich direkt in der Positionsbezeichnung vermerken.
- Für Rückverfolgbarkeit empfiehlt sich eine feste Struktur für Chargennummern über alle Lieferungen hinweg.
- Prüfen Sie vor dem Versand: Ist die USt-IdNr. oder Steuernummer korrekt? Stimmt der Steuersatz für jede Position?
Rechnung für Landwirtschaft erstellen
Starten Sie mit branchengerechten Vorschlägen — als E-Rechnung (ZUGFeRD) in unter einer Minute, kostenlos und ohne Anmeldung.
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